Handelsvertreterrecht

 

Wir beraten zu allen Fragen beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zur richtigen Ermittlung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB bei Beendigung eines Handelsvertretervertrages. Entsprechendes gilt für die verwandten Formen des Vertriebsrechts, das Franchising und den Eigenhändler. Wir überprüfen Verträge auf Beständigkeit gegenüber gesetzlichen Vorschriften und neuester nationaler und europäischer Rechtsprechung. Wir finden Lösungen bei der Gestaltung und Formulierung von Provisionsabsprachen und der Abrechnung von Provisionen, insbesondere bei Geltendmachung von Auskunftsrechten einschließlich dem Buchauszug. Rasches und zielorientiertes Handeln ist in allen Fragen einer fristlosen Kündigung des Handelsvertretervertrages gefordert. Die Folgen einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertretervertragsverhältnisses sind weitreichend.