Verwaltungsrecht

 

Dieses Rechtsgebiet betrifft den Wirkungsbereich der öffentlichen Gewalt, die in Rechte des Einzelnen eingreift oder Leistungen zu gewähren hat. Im Ausgangsverfahren prüft die Behörde den Sachverhalt und schließt das Verfahren zunächst mit dem Erlass eines Bescheids ab, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden kann. Es geht dann in der Regel um die Frage, ob zu Recht ein belastender Verwaltungsakt ergangen oder ein begünstigender Verwaltungsakt abgelehnt wurde. Außerdem kann sich ein Regelungsbedarf in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags oder eine Streitigkeit aus einem solchen Vertrag ergeben. Zum Verwaltungsrecht gehört unter anderem das öffentliche Baurecht, das Kommunalrecht, das öffentliche Dienstrecht, das Gewerberecht, das Ausländer- und Asylrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Umweltrecht (z.B. Naturschutzrecht und Abfallrecht) und das Schul- und Hochschulrecht.