Aktuelles zum Schadenersatzrecht

 

OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2023 -14 U 212/22-

Mutter haftet für auto­fah­rendes Klein­kind

Eine Mutter haftet für den eingetretenen Schaden, wenn ihr Kleinkind, das allein im Wagen sitzt, den Motor startet und dadurch dritte Personen verletzt werden.

LG Karlsruhe, Urteil vom 29. März 2023 – 6 O 210/21 –
Zur Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur eines Hotels („Stolperfalle“)
1. Eine haftungsbegründende Verkehrssicherungspflicht beginnt grundsätzlich dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist. Dabei ist ein generell-abstrakter Maßstab, d. h. unter Einbeziehung der denkbar ungünstigsten Wahrnehmungsbedingungen anzulegen, da der Verkehrssicherungspflichtige auch für diese möglichen Situationen Vorsorge treffen muss.
2. Zum Umfang der Prüfung einer behaupteten Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur eines Hotels („Stolperfalle“)