Ehe- und Familienrecht

 

Trennen sich die Ehepartner, so sind viele rechtlich weitreichende Entscheidungen zu treffen. Es geht um Fragen des Unterhalts im getrennten Eheleben, die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder, die Verteilung der Haushaltsgegenstände und die Zuweisung der Ehewohnung. Können sich die Ehepartner über die Angelegenheit ihrer minderjährigen Kinder, insbesondere das gemeinsame Sorgerecht oder den Aufenthalt, nicht einigen, so sind juristische Lösungsmöglichkeiten gefragt. Die rechtzeitige Einschaltung des Rechtsanwalts vermeidet Nachteile zum Beispiel im Unterhaltsrecht. Durch Beistand des Rechtsanwalts und seinem unabhängigen Rat kann auch in einer schwierigen und sensiblen Familiensituation eine Lösung im Umgang mit den minderjährigen Kindern noch gefunden werden. Wir arbeiten nach dem Cochemer Modell und haben Erfahrung im Bereich der Verfahrenspflegschaft für minderjährige Kinder.

Die Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung erfordert eine umfassende Prüfung und Bewertung, um einen gerechten Ausgleich zu erzielen. Die erbrechtlichen Regelungen sind einzubeziehen. Frühere Ehegattenverträge sind an den strengen Anforderungen der neueren Rechtsprechung zu messen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Ein Vertrag über die Folgen der Ehescheidung erleichtert und verkürzt das gerichtliche Ehescheidungsverfahren und spart den Ehepartnern Zeit und Geld.

Die Beratung des Rechtsanwalts bei Eingehung der Ehe (Heirat) zeigt die Vorteile eines Ehe- und Erbvertrages auf und gibt Vorschläge zur Gestaltung. Dies gilt für Unternehmer und Gesellschafter einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft in besonderem Maße, aber auch in anderen Fällen unterschiedlicher Vermögenslagen und Einkommenserwartungen für die künftige Ehe.

In besonderer Weise benötigen nicht verheiratete Paare einer fundierten rechtlichen Beratung und Regelung ihrer Vermögensverhältnisse. Viele Paare, die nicht verheiratet sind, leben jahrelang zusammen, erwirtschaften gemeinsam Vermögen und haben gemeinsame Kinder ohne Regelung dieser Rechtsverhältnisse. Das Gesetz läßt diese Lebensverhältnisse weitgehend ungeregelt, weshalb im Streitfall sich unerwartete und für die Betroffenen sehr unbillige Ergebnisse einstellen können. Durch rechtzeitige vertragliche Gestaltung unter Einbeziehung des Erbrechts wird dies vermieden.