Forderungseinzug und Inkasso

 

Wir sind für ein professionelles Forderungsinkasso, für Firmen und Geschäftskunden eingerichtet. In der Regel übernehmen wir das Mandat nach mehrfacher erfolgloser Mahnung des Schuldners durch den Mandanten. Wir leiten dann unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren oder das gerichtliche Klageverfahren ein mit dem Ziel, eine Titulierung der Forderung des Mandanten auf schnellstmöglichem Wege zu erreichen. Dies ist Voraussetzung für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beim Schuldner. Die Wahl der Maßnahme bestimmt sich durch die anfallenden Kosten und Gebühren, auch nach möglichen Einwänden des Schuldners.

Wir sind eingerichtet, an allen Mahngerichten Anträge zu stellen, ganz überwiegend auf elektronischem Weg. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in bestimmten Fällen auch zulässig, wenn der Schuldner seinen Sitz im europäischen Ausland hat. Wir sind auch eingerichtet für das nach Verordnung der Europäischen Union neu geschaffene europäische Mahnverfahren, welches ab 12.12.2008 den Erlass eines Zahlungsbefehls vorsieht der unmittelbar vollstreckbar ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Entsprechendes gilt für das neu geschaffene Europäische Klageverfahren für geringfügige Forderungen ab 2009.

Wir berechnen die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts für die Tätigkeit im Rahmen des Inkassos. Dadurch sind alle Gebühren des Rechtsanwalts voll erstattungsfähig durch den Gegner. Bei erfolgreicher Beitreibung erhält der Mandant ungekürzt die Hauptforderung einschließlich Nebenauslagen und Zinsen ausgezahlt, ohne Abzug von weiteren Rechtsanwaltsgebühren.