Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht und die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Es gibt nach Bundes- und Landesrecht unzählige Ordnungswidrigkeitentatbestände. Die bekanntesten sind Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs. Der Verstoß wird im Regelfall mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Ist der Betroffene mit diesem nicht einverstanden, kann er innerhalb einer Frist von 2 Wochen Einspruch einlegen. Dann wird die Sache beim Amtsgericht verhandelt. Bei Straßenverkehrsdelikten ist ein Einspruch mit Blick auf den Führerschein besonders wichtig, wenn die Ordnungswidrigkeit punktebewehrt ist, ein Fahrverbot im Raum steht oder der Verkehrssünder Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ist. Will sich der Adressat eines Bußgeldbescheides zur Wehr setzen, so empfiehlt es sich frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen.