Sozialversicherungsrecht

 

Das Sozialversicherungsrecht ist ein spezieller Teil des Verwaltungsrechts. Es beinhaltet insbesondere das Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Unfallversicherungs-, Arbeitslosen- und Arbeitsförderungsrecht. Dabei geht es einerseits um die Durchsetzung von Leistungsansprüchen des einzelnen Bürgers gegen den Sozialversicherungsträger dem Grunde oder der Höhe nach (beispielsweise auf Erstattung von Krankenbehandlungskosten, auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente oder von Pflegegeld, auf Zahlung einer Unfallrente, von Arbeitslosengeld oder Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft), die Bemessungshöhe, Fälligkeit und ggf. Rückforderung von Beiträgen, die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status und anderseits um das Recht der sogenannten Leistungserbringer, wie etwa der Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Heil- und Hilfsmittelerbringer.