Strafrecht

 

Im Strafverfahren ist es besonders wichtig, dass sich ein Beschuldigter schon frühzeitig von einem erfahrenen Verteidiger vertreten lässt. Anderenfalls können schnell Fehler geschehen, die nicht mehr oder nur sehr schwer zu korrigieren sind. Nicht selten ist, dass der Beschuldigte ohne Kenntnis von Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnissen im polizeilichen Ermittlungsverfahren Angaben zur Sache macht. Er beeinträchtigt aber womöglich durch eine ungeschickte und unzweckmäßige Aussage seine eigenen Erfolgschancen. Viele Anklage werden erst dadurch möglich, dass der Beschuldigte, ohne sich dessen bewusst zu sein, selbst belastet. Ein Beschuldigter sollte sich daher bewusst sein, dass ihm ein Aussageverweigerungsrecht zusteht.