Zwangsvollstreckung

 

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden wie beispielsweise die Pfändung von Sachen und Gegenständen beim Schuldner oder die Pfändung von Forderungen und Rechte des Schuldners. Der Schuldner kann zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen werden. Das von uns angewendete standardisierte und systematische Vorgehen sieht für jeden hier übernommenen Fall eine abgestufte Vorgehensweise vor. Unser Maßnahmekatalog ist in jahrelanger Erfahrung gewachsen und ständig verbessert und ergänzt worden. Schnelles und gezieltes Vorgehen sind ebenso wichtig, wie sorgfältige Auswahl der richtigen Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Dabei steht Kostenbewusstsein bei uns im Vordergrund. Alle in der Zwangsvollstreckung verauslagten gesetzlichen Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts sind voll erstattungsfähig und werden beim Schuldner sogleich beigetrieben. Bei erfolgreich verlaufener Zwangsvollstreckung erhält der Mandant alle verauslagten gesetzlichen Kosten und Gebühren erstattet und die beigetriebene Hauptforderung mit Zinsen ungekürzt ausgezahlt.